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Vitamin

Biotin Höchstmengen in Europa

Biotin-Hochdosen können Labortests verfälschen (Schilddrüse, Troponin). Die FDA warnt seit 2017, EU-Behörden prüfen Warnhinweis-Pflicht.

Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 1 Länder erfasst

Biotin Höchstmengen auf einen Blick

Schnellübersicht der wichtigsten EU-Märkte (Stand: 2025)

LandHöchstmengeQuelleStatus
🇩🇪DE1000 µgBfRErlaubt

Hinweis: Alle Angaben pro Tagesdosis für Erwachsene. Ausführliche Tabelle mit allen 1 Ländern weiter unten.

Häufige Fragen zu Biotin

Ist Biotin in Deutschland als NEM erlaubt?

Ja.

In Deutschland ist Biotin bis 1000 µg pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln zulässig (Quelle: BfR Höchstmengenempfehlung).

Allgemeine Infos

Kategorie:

Vitamin

Einheit:

µg

Häufige Formen:

D-Biotin, Vitamin B7

Gesundheitliche Vorteile

  • Haut
  • Haare
  • Nägel

Compliance-Status

Länder erfasst:
1
Zielgruppen:
1
Jetzt prüfen

Regulatorischer Hintergrund: Biotin

Warum Biotin in der EU besonders reguliert wird

Keine offiziellen EU-Höchstmengen, aber das BfR empfiehlt max. 180 µg. Kritisch: Hochdosiertes Biotin (>150 µg) kann immunochemische Labortests stören und zu Fehldiagnosen führen. Ein Warnhinweis für Labortests wird diskutiert. Claims für "Haare und Nägel" sind nur für die Erhaltung, nicht für Wachstum zugelassen.

Höchstmengen nach Land

Übersicht der maximal zulässigen Mengen pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln

LandHöchstmengeZielgruppeBehördeHinweise
🇩🇪Deutschland1000 µg
Erwachsene
BfR
May interfere with laboratory tests. Inform doctor about biotin intake.
🇩🇪Deutschland180 µg
Erwachsene
BfRKeine besonderen Hinweise

Compliance prüfen mit Biotin

Nutzen Sie unseren kostenlosen Compliance-Check, um Ihre Rezeptur mit Biotin für alle Zielmärkte zu prüfen.

Quellen & Referenzen

Offizielle Behörden-Dokumente zu Biotin Höchstmengen

Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.