
Vitamin B6 Höchstmengen in Europa
Vitamin B6 hat die strengsten Höchstmengen aller B-Vitamine: Nur 3,5-5 mg sind EU-weit akzeptiert. Grund ist die nachgewiesene Neurotoxizität bei Langzeit-Hochdosen.
Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 5 Länder erfasst
Vitamin B6 Höchstmengen auf einen Blick
Schnellübersicht der wichtigsten EU-Märkte (Stand: 2025)
Häufige Fragen zu Vitamin B6
Ist Vitamin B6 in Deutschland als NEM erlaubt?
Ja.
In Deutschland ist Vitamin B6 bis 0.9 mg pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln zulässig (Quelle: BfR Höchstmengenempfehlung).
Allgemeine Infos
Vitamin
mg
Pyridoxin, Pyridoxal-5-phosphat (P5P)
Gesundheitliche Vorteile
- Proteinstoffwechsel
- Nervensystem
Compliance-Status
Regulatorischer Hintergrund: Vitamin B6
Warum Vitamin B6 in der EU besonders reguliert wird
Die EFSA hat 2023 ein UL von 12,5 mg/Tag für Erwachsene festgelegt. Das BfR empfiehlt jedoch nur 3,5 mg für NEM. Sensorische Polyneuropathien wurden ab 50 mg/Tag über Monate dokumentiert. Viele "B-Komplex"-Produkte am Markt überschreiten die empfohlenen Mengen.
Höchstmengen nach Land
Übersicht der maximal zulässigen Mengen pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln
| Land | Höchstmenge | Zielgruppe | Behörde | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| 🇫🇷Frankreich | 9.4 mg | Erwachsene | ANSES | Keine besonderen Hinweise |
| 🇩🇪Deutschland | 0.9 mg | Erwachsene | BfR | Keine besonderen Hinweise |
| 🇩🇪Deutschland | 3.5 mg | Erwachsene | BfR | Keine besonderen Hinweise |
| 🇮🇹Italien | 10 mg | Erwachsene | Min Salute | Keine besonderen Hinweise |
| 🇳🇱Niederlande | 21 mg | Erwachsene | NVWA | National maximum due to neuropathy concerns. Warning required for >7mg/day |
| 🇪🇸Spanien | 12 mg | Erwachsene | AESAN | Keine besonderen Hinweise |
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Quellen & Referenzen
Offizielle Behörden-Dokumente zu Vitamin B6 Höchstmengen
BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung
ANSES
Agence nationale de sécurité sanitaire
NVWA
Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit
Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.